Warum sollte jeder – also auch Sie – einen Hausarzt haben?hausaerztin-starnberg

Als Patient(in) profitieren Sie von vielfältigen Vorteilen, denn wir begleiten Sie oder auch gerne Ihre ganze Familie (vom Neugeborenen bis zum Senior) oft über Jahre oder Jahrzehnte und kennen Sie und Ihr Umfeld mit Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen, aber auch gesundheitlichen Risikofaktoren.

So kann sich im Lauf der Zeit ein ganz besonderes, stabiles Vertrauensverhältnis entwickeln und wir können Sie auch in schwierigen Zeiten bei allen medizinischen Fragen unterstützen.

Wir bieten Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung eine kompetente Koordination auch bei komplexen Krankheitsfällen an und tragen durch Planung von Facharztbesuchen zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen bei. Im Bedarfsfall vermitteln wir auch gerne den Kontakt zu Spezialisten aller Fachgruppen, mit denen wir seit langem gut zusammenarbeiten.

Daneben stehen wir Ihnen auch gern mit Rat und Tat auf Ihrem Weg durch die Gesundheitsbürokratie zur Seite.

Seit April 2021 bieten wir Coronaimpfungen in der Praxis an 

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die entsprechenden Aufklärungsmerkblätter sowie Einwilligungsbögen zeitnah zu lesen und letztere unterschrieben zu Ihrem Impftermin in die Praxis mitzubringen, falls Sie bisher noch nicht bei uns gegen COVID-19 geimpft wurden. Sie können diese z.B. beim RKI (Robert-Koch-Institut) unter folgendem Link im Internet finden und ausdrucken:

 

Für m-RNA Impfstoff von Biontech/Pfizer und Moderna:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Mittlerweile erhalten wir ausreichende Mengen an Impfstoff für Erstimpfungen (ab 5 Jahren), Zweit- sowie Dritt- und Viertimpfungen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Aus organisatorischen Gründen impfen wir gegen COVID-19 - nach Terminvereinbarung - immer freitags.

 


hausaerztin-fuer-kinderUnsere Leistungen im Überblick:

Hausärztliche Grundversorgung (Kinder, Jugendliche und Erwachsene)

  • Hausärztliche Betreuung, Beratung, Untersuchung
  • Ultraschalluntersuchungen (Sonographie Ober-, Unterbauch sowie Nieren, große Gefäße)
  • Umfangreiche Labordiagnostik (Blut, Urin, Stuhl, Abstriche etc.)
  • Wundversorgung, Verbände
  • OP-Vorbereitung und Nachsorge
  • EKG
  • Reizstrom, Iontophorese, therapeutischer Ultraschall
  • Injektionen, Infiltrationen, Eigenbluttherapie
  • Hirnleistungstests, Demenzdiagnostik
  • Entwicklungsdiagnostik (bei Kindern bis 6 Jahre)
  • DMP-Teilnahme (strukturiertes Behandlungsprogramm der Krankenkassen für Patienten mit  Diabetes, Koronarer Herzerkrankung, Asthma / COPD) als diabetologisch qualifizierter Hausarzt, Ernährungsberatung
  • Einleitung von Rehamaßnahmen / Mutter-Kind-Kuren
  • Psychosomatische Grundversorgung


Gynäko
logische Leistungen

  • Betreuung, Beratung, Untersuchungen im Rahmen der Empfängnisverhütung oder bei gynäkologischen Beschwerden bzw. Erkrankungen
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei Frauen (1 x jährlich ab 20 Jahren)
  • Ultraschalluntersuchungen (Sonographie Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke)


Leistungen der Gesundheitsvorsorge – Präventivmedizinpraeventiv-medizin

  • Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (U2-U11 zwischen 1 Woche und 10 Jahren)
  • Sprachentwicklungstests im Rahmen der U7 und U7A (mit 2 und 3 Jahren)
  • Jugendgesundheitsuntersuchungen (J1, J2 zwischen 12 und 14 bzw. 16 und 17Jahren)
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen („Lehrlingsuntersuchungen“ bis 18 Jahre)
  • Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen („Check-up“, 1 x alle 3 Jahre ab 35 Jahren)
  • Hautkrebsscreening (1 x alle 2 Jahre ab 35 Jahren)
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Männern (1 x jährlich ab 45 Jahren),
    ggf. zzgl. PSA-Bestimmung und / oder Ultraschalluntersuchung (Prostata, Harnblase, Nieren)
  • Darmkrebsfrüherkennung (ab 50 Jahren) bzw. Beratung zur Darmspiegelung (ab 50 Jahren)
  • Alle von der STIKO empfohlenen Routineimpfungen (Grundimmunisierungen im Säuglings- und Kleinkindalter, Auffrischimpfungen im Kindes- und Jugendalter sowie bei Erwachsenen, Nachholimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen)
  • Indikationsimpfungen für bestimmte Risikogruppen
  • Reiseimpfungen, Reiseimpfberatung, Beratung bei der Zusammenstellung der Reiseapotheke (individuelle Gesundheitsleistung = IGeL)
  • Führerscheinuntersuchungen, Atteste, Bescheinigungen (IGeL)
  • Belehrungen (Bescheinigung) nach §43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz – Lebensmittelbereich (IGeL)

Beratung und Betreuung von Menschen mit Fragilem-X Syndrom

  • Beratung und Betreuung sowohl bei vorliegender Prämutation wie auch Vollmutation
  • spezielle Präventionsmaßnahmen unter Berücksichtigung der besonderen genetischen Disposition
  • individuelle symptomatische Therapieempfehlungen
  • Erfahrung mit Fragilem-X Syndrom seit über 20 Jahren
  • Elternberatung z.B. bei neuer Diagnosestellung, aber auch in späteren Jahren
  • Beratung, Betreuung und ggf. symptomatische medikamentöse Unterstützung insbesondere von
    Kindern und Jugendlichen mit Fragilem-X Syndrom

 

praeventionBitte scheuen Sie sich nicht, uns nach weiteren Leistungen zu fragen, die Sie evtl. vermissen.

Die genannten Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit alle (außer IGeL) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und abgerechnet.

Privatversicherte erhalten eine Rechnung auf GOÄ-Basis (Gebührenordnung für Ärzte) mit den üblichen Steigerungssätzen.

Wenn gesetzlich Versicherte zusätzliche Beratungen oder Untersuchungen bzw. „Intervall-Checks“ (häufiger als von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet) wünschen, erbringen wir diese gerne. Die Abrechnung erfolgt dann im Rahmen so genannter „individueller Gesundheitsleistungen“ („IGeL“) als Selbstzahlerleistung. Das bedeutet, Sie erhalten – wie Privatpatienten – eine Rechnung auf Basis der GOÄ.

Gelegentlich werden sinnvolle und empfehlenswerte Untersuchungen oder Behandlungen (noch) nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen (z.B. U10, U11, J2). Sie erhalten dann eine Rechnung auf GOÄ-Basis. Diese können Sie nach Begleichung bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, welche Ihnen oft den Betrag zurückerstattet.